Der Autor analysiert umfassend den Anwendungsbereich der zentralen Normen des EG-Vertrages zum freien Warenverkehr auf Grundlage der vielschichtigen Rechtsprechnung des Europäischen Gerichtshofes. Er zeichnet ein differenziertes Bild, das sich von der vereinfachenden Anknßpfung an jede Einschränkung des innergemeinschaftlichen Handelns abhebt. Dies ermÜglicht ihm eine stimmige Interpretation der spektakulären Entscheidung "Keck und Mithouard" aus dem Jahre 1993, mit welcher der Europäische Gerichtshof die Kontrollkompetenz nach Art. 30 EGV ausdrßcklich eingeschränkt hatte und deren Bedeutung im einzelnen weiterhin umstritten ist. Die Analyse fßhrt zu dem Ergebnis, daà die Kontrollkompetenz der EU dem Ziel der Integration der nationalen Märkte dient. Der hierfßr eingeschlagene Weg fßhrt nicht ßber die Vereinheitlichung der nationalen Regelungen, sondern ßber die Wahrung der Chancengleichheit der nationalen Märkte.