Das Corpus Iuris Civilis, die Sammlung des gesamten zum damaligen Zeitpunkt bekannten rÜmischen Rechts, wurde im Jahr 535 fertig gestellt und gilt als das eigentliche Lebenswerk des letzten rÜmischen Kaisers Justinian (4821500) und damit die Sachdurchdringung in Form einer vom jeweiligen Text getrennten zusammenhängenden Erläuterung. Diese neue, auf praktische Ziele ausgerichtete Schule der Kommentatoren wollte die Errungenschaften der Sammlung und Zusammenstellung von Rechtstexten durch die Glossatoren auch fßr die zeitgenÜssische Rechtspflege nutzbar machen. Den Autoren gelingt es, das Thema allgemeinverständlich in allen Facetten zu beleuchten.