Privatrecht als Ordnungsform CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln fĂźr eine hochentwickelte Wirtschaftsgesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persĂśnlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der rĂśmischen Antike ! Wurzeln des BGB im rĂśmischen Recht Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung Ăźber viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im rĂśmischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maĂgeblich geprägt. Digesten: Herkunft und Schicksal Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung stellt mit ihrem fast unerschĂśpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar. Das HerzstĂźck bilden die 50 BĂźcher der Digesten ("Geordnete Sammlung"). Sie bestehen aus Fragmenten rechtswissenschaftlicher Schriften von etwa 40 rĂśmischen Juristen der sog. klassischen Zeit. Band IV Band IV beinhaltet die Digesten 21 bis 27, diese haben zentrale Materien insbesondere aus dem Kaufrecht und dem Familienrecht zum Gegenstand: Sach- und Rechtsmängelhaftung beim Kauf (Dig. 21) - Zinsrecht (Dig. 22, 1) und Beweisrecht (Dig. 22, 3 ff.) - EheschlieĂung (Dig. 23, 2) und Ehescheidung (Dig. 24, 2) - Schenkungen unter Ehegatten (Dig. 24, 1) und Unterhaltspflicht (Dig. 25, 3) - Anerkennung von Kindern (Dig. 25, 3) und Vormundschaft (Dig. 26 u. 27) ZeitgemäĂe Ăbersetzung Die zielsprachenorientierte Ăbersetzung erĂśffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % ErmäĂigung auf den Einzelpreis: ISBN 3-8114-4533-2.